Neue EU-Verpackungsverordnung
Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Was bedeutet das?
📦 🇪🇺 📦 🇪🇺 📦
Was sind die Änderungen der Verordnung (EU) 2025/40)?
Die gravierendsten Änderungen betreffen den grenzüberschreitenden Versand von Waren innerhalb der EU. Jeder Händler muss für jedes EU-Land, in das er Waren versendet, einen örtlichen Bevollmächtigten benennen, der an seiner Stelle im Kontakt mit den lokalen Behörden steht und alle Meldungen zu den versendeten Verpackungen abgibt.
Bisher war dies nur in einzelnen Ländern (z.B. in Österreich) oder nach Überschreitung von sehr großen Mindestmengen erforderlich, die i.d.R. von KMU nicht erreicht wurden.
🇪🇺 📦 🇪🇺
Was sind die Konsequenzen der Verordnung (EU) 2025/40)?
Unsere Aufwendungen für den Service eines Bevollmächtigten in Österreich, der für uns eine Pauschalmeldung zu ca. 200 Paketen pro Jahr an die lokalen Behörden abgibt, beträgt ca. 165-225 Euro. In anderen EU-Ländern, in die wir versenden, waren wir aufgrund unserer geringen Versandmeldungen bisher nicht zu einer Meldung gezwungen, obwohl auch die lokalen Bestimmungen über die Jahre verschärft wurden. Da ähnliche Kosten zu erwarten sind, werden wir den Versand in andere EU-Länder Anfang August praktisch einstellen.
Da wir nicht die Einzigen sind und das Bild auch bei größeren inhabergeführten Onlineshops aus dem Modebereich ähnlich sein wird, kommt der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU in diesem Segment praktisch zum Erliegen.
🇪🇺 🇪🇺 🇪🇺
Unsere Bitte an euch?
Wir bitten euch hiermit ganz herzlich um eure Unterstützung für unsere Branche (und nicht nur für unsere Branche) durch Unterzeichnung der Petition
Klein- und Kleinstunternehmen nicht aus dem EU-Binnenmarkt verdrängen!
die uns von der IT-Recht Kanzlei erreicht hat. Diese Petition ist an die Bundesregierung und an den Bundestag gerichtet, um auf EU-Ebene mit
- ausreichend hohen Bagatellgrenzen und/ oder
- einem inländischen Abgabesystem analog dem vorhandenen OSS - Verfahren bei ausländischer Umsatzsteuer das Abgabeverfahren für Verpackungen zu vereinfachen und für KMU erschwinglich zu halten.
Ansonsten bleiben nur die größten Anbieter am Markt. Es wäre wie eine künstliche uniforme Wiese !
PS - Warum ein zentralisiertes Abgabesystem besser ist
Wir verstehen, dass Dinge sich ändern können, und wir verstehen, dass übergeordnete Systeme Vorteile bieten können. Wenn wir eine Stimme hätten, würden wir für ein übergeordnetes Verpackungs-Abgabesystem im grenzüberschreitendem Warenversand plädieren. Warum?
Eine vergleichbare Lösung gibt es bereits bei der Abführung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenversand innerhalb der EU über das sogenannte OSS-Verfahren. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um kleinere Mitgliedsstaaten mit einem Sendungsdefizit (mehr eingehende als ausgehende Sendungen) nicht zu benachteiligen. Der Händler führt bei diesen grenzüberschreitenden Warenversendungen die enthaltende Umsatzsteuer an eine zentrale inländische Sammelstelle ab, die diese dann an Finanzbehörden der Empfängerländer weitergibt.
Der Einzelhändler hat den Vorteil, dass er EU-weit versenden kann, ohne sich bei den vielen Finanzbehörden der Empfängerländer registrieren zu müssen.
Die Finanzbehörden der Zielländer haben den Vorteil, dass sie mehr Umsatzsteuerbeträge von EU-weiten Sendungen erhalten. (Ein Vorteil der derzeit wohl rückläufig sein dürfte, da der lokale Onlinehandel den EU-weiten Onlinehandel nicht komplett ersetzen können wird.)
Ein Rückgang des EU-weiten Warenverkehrs steht im Gegensatz zu den Gründungsprinzipien der EU.