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Mehrwertsteuer – die Stellschraube

Wie vor Kurzem beschlossen, wird die MWSt ab 1. Juli für ein halbes Jahr von 19% auf 16% gesenkt. Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, um die Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Der Vorgang ist ungewöhnlich.


Ungewöhnlich, aber mit praktischer Wirkung vom ersten Tage an. Jedes Prozent, das nicht abgeführt werden muss, kann sich erstmal freier bewegen und kann wieder ausgegeben werden. Die Umstellung bringt für alle Unternehmen technische und organisatorische Probleme mit sich. Doch an erster Stelle steht eine Frage …

Wer sollte von der Senkung der MWSt profitieren?

Es gibt dazu ganz verschiedene Meinungen. Sowohl Zulieferer als auch andere Ladengeschäfte gehen dieses Problem ganz verschieden an. Was denkt Ihr darüber? Wir haben eine kleine Umfrage vorbereitet, um Eure Meinung zu erfahren, ob man die Verkaufspreise senken soll, oder ob man sie unverändert belassen und den Differenzbetrag an gemeinnützige Organisationen spenden sollte.

PS: Wer möchte kann hier weiterlesen und die Rechenbeispiele nachvollziehen.

Variante A: Weitergabe der MWSt Senkung an den Endkunden

Bei einer Weitergabe der MWSt – Senkung an den Endkunden sinken die Verkaufspreise, d.h. man muss sie neu berechnen, wie unser kleines Beispiel für einen Bruttoverkaufsbetrag von derzeit 100 Euro zeigt (Hier bleibt der Nettopreis konstant.):

BruttoNettoMWSt
19% bis 30.06.20100 €84,03 15,97 €
16% ab 01.07.2097,47 €84,03 €13,44 €
Weitergabe der MWSt – Senkung an den Endkunden

Bei Weitergabe der MWSt Senkung von 3% an den Endkunden sinkt der Bruttoverkaufspreis für den Endkunden um 2,53%.


Da die gesamte Ware im Laden bereits ausgepreist ist, würde diese Variante durch einen Sofortabzug an der Kasse durch einen pauschalen 2,53% Rabatt realisiert werden.

Eine 3% MWSt – Senkung sind – unserer Meinung nach – nicht wirklich maßgebend für den Kauf, d.h. für den Endkunden ändert sich der Preis beim Kauf nur geringfügig und beeinflußt seine Kaufentscheidung nicht oder nicht maßgebend. Man könnte also die Preise unverändert belassen und die Differenz aus 19% und 16% MWSt an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen spenden. Was bei dieser Variante herauskommt, zeigt ein kleines Beispiel mit 100 Euro Bruttoverkaufsbetrag (Hier bleibt der Bruttopreis konstant):

BruttoNettoMWSt
19% bis 30.06.20100 €84,03 €15,97 €
16% ab 01.07.20100 €86,21 €13,79 €
Weitergabe der MWSt – Senkung an den Endkunden

Bei einer Nichtweitergabe der MWSt – Senkung von 3% an den Endkunden, müssen bei einem vorhandenen Bruttobetrag von 100 Euro 2,17 Euro weniger an das Finanzamt abgeführt werden.


Bei dieser Variante würde wir den Differenzbetrag von 2,17 Euro nach Abklärung der Rahmenbedingungen mit unserem Steuerberater an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen abführen. Wir würden diese Beträge als durchlaufender Posten – analog zur MWSt – betrachten.

Variante B: Nichtweitergabe der MWSt Senkung an den Endkunden

Quelle:

Wikipedia zur Mehrwertsteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer

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